Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Uhlmann & Ludewig GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden AGB der Uhlmann & Ludewig GmbH (im Folgenden: Auftragnehmer) gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Dienst- und Werkleistungen (im Folgenden: Leistung), die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt. Hierunter fallen insbesondere finanz- und versicherungsmathematische Berechnungen sowie Beratungsleistungen und Schulungen.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Geltung dieser zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn sie dem Auftragnehmer bekannt sind und er nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
2. Auftragsumfang und Auftragsausführung
2.1. Die dem Auftraggeber geschuldete Leistung ist die jeweils mit dem Auftraggeber vereinbarte Leistung (im Folgenden: Leistung), nicht aber ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
2.2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die ihm zur Erbringung der Leistung durch den Auftraggeber bzw. in dessen Auftrag überlassenen Daten und sonstigen Informationen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbarter Bestandteil der zu erbringenden Leistung.
2.3. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Basis der bei Leistungserbringung geltenden Rechtslage.
2.4. Ändert sich die Rechtslage nach Leistungserbringung, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet auf diese Änderungen oder sich daraus ergebener Folgen für die Verwendbarkeit und Aktualität hinzuweisen. Dasselbe gilt für die Beendigung in sich abgeschlossener Teile des Auftrags.
2.5. Ergebnisse von Prognoseberechnungen sind keine verbindlichen Ergebnisse, sondern lediglich Schätzwerte, welche sich nachträglich aufgrund einer geänderten Datenlage etc. ändern können.
2.6. Soweit Ergebnisse des Auftragnehmers schriftlich zusammengefasst werden, sind mündliche Erklärungen eines Mitarbeiters des Auftragnehmers unverbindlich. Mündliche und schriftliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Auftragnehmers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
2.7. Bei Versorgungsausgleichsberechnungen der Mitarbeiter des Auftraggebers werden ausschließlich die vom Gericht geforderten Versorgungen berechnet. Darüberhinausgehende Berechnungen müssen vom Auftraggeber gesondert in Textform beauftragt werden.
2.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung der zu erbringenden Leistungen anderer qualifizierter Dienstleister zu bedienen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten oder sonstigen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt auch für die notwendigen Daten und Informationen, welche dem Auftraggeber erst während der Ausführung des Auftrags bekannt werden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der erforderlichen Daten und Informationen ist auf Wunsch des Auftragnehmers diesem in Textform zu bestätigen.
3.2. Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass die gelieferten Daten oder Informationen unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sind, so kann der Auftragnehmer einen über das übliche Maß hinausgehenden zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.3. Im Falle von Zwischenergebnissen und/oder –berichten wird der Auftraggeber diese unverzüglich auf Richtigkeit hinsichtlich seiner Daten überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich Korrekturen dem Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail melden.
3.4. Datenträger oder Dateien, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, müssen technisch einwandfrei sein. Für Schäden und Folgeschäden auch für Dritte, die aus einem Verstoß hiergegen resultieren, haftet der Auftraggeber.
3.5. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers und dessen Mitarbeitern gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote an Mitarbeiter auf Anstellung und Angebote an Mitarbeitern, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
3.6. Änderungen die Geschäftsführung und die Gesellschafter betreffend sowie wesentliche gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Veränderungen innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers wird dieser dem Auftragnehmer unaufgefordert und zeitnah mitteilen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung des Auftragnehmers erforderlich ist.
4. Datenschutz
4.1. Für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der dem Auftragnehmer zwecks Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zur Verfügung gestellten Informationen und personenbezogenen Daten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Insbesondere stellt der Auftraggeber lediglich die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung und nicht mehr.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aller von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer nicht die Rechte Dritter verletzen und er über alle Zustimmungen oder Berechtigungen verfügt, diese Informationen und personenbezogenen Daten dem Auftragnehmer zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung zur Verfügung zu stellen.
4.3. Der Auftragnehmer verwendet die übermittelten Daten und Informationen lediglich zum Zwecke der Durchführung und Verwaltung des Auftrages und trägt dafür Sorge, dass bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der ihm vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten die geltenden Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden.
4.4. Der Auftragnehmer darf ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der beauftragten Dienstleistungen verarbeiten und nutzen oder durch qualifizierte Dritte verarbeiten und nutzen lassen.
4.5. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der Auftragnehmer wird alle Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten und bei der Durchführung des Auftrages nur Personen einsetzen, die zur Einhaltung des Datengeheimnisses und des Datenschutzes verpflichtet worden sind (vgl. Art. 32, Abs. 1, lit. b, 2. Var. DSGVO i. V. m. § 53 BDSGneu).
5. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer wird alle ihm durch den Auftraggeber überlassenen unternehmens- und personenbezogenen Daten und Informationen, soweit diese nicht öffentlich zugänglich sind, auch über die Dauer der Auftragsdurchführung hinaus vertraulich behandeln.
6. Vergütung
6.1. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen eine angemessene Vergütung.
6.2. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig.
6.3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist oder es sich um einen gemäß Ziffer 3.2 entstandenen zusätzlichen Zeitaufwand handelt, erfolgt die Rechnungsstellung nach Zeitaufwand gemäß der für die Auftragsdurchführung angefallenen Arbeits- und Reisezeit.
6.4. Reisekosten und sonstige Auslagen werden in ihrer tatsächlich angefallenen Höhe separat in Rechnung gestellt.
6.5. Die auf den Rechnungsbetrag anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich erhoben und gesondert ausgewiesen.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit.
7.2. Der Auftragnehmer haftet bei Schäden, die aus der Verletzung der in Ziffer 7.1 genannten Grundsätze entstehen und die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unbegrenzt.
7.3. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. vertragswesentliche Pflicht), haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf EUR 1 Mio. pro Schadensfall. Sollte der Auftraggeber bei Auftragserteilung der Auffassung sein, dass das vorhersehbare Schadensrisiko diesen Betrag übersteigt, setzt er den Auftragnehmer hierüber in Textform in Kenntnis, so dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf dessen Verlangen eine höherer Haftungssumme anbieten wird. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssumme mit einer Erhöhung der Vergütung zu verbinden.
7.4. Die Haftung des Auftragnehmers für eine aufgrund einfacher Fahrlässigkeit begangene Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist ausgeschlossen.
7.5. Im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse nach Ziffer 7.3. und Ziffer 7.4. nicht.
7.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für einen ausgebliebenen wirtschaftlichen Erfolg (vgl. Ziffer 2.1).
7.7. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, und befindet er sich mit der Nachholung in Verzug, so wird der Auftragnehmer von den korrespondierenden Leistungsverpflichtungen frei und kann einen angemessenen Schadensersatz verlangen oder eine angemessene Nachfrist zur vollständigen Erfüllung setzen, mit der Androhung der fristlosen Kündigung, falls die Nachfrist fruchtlos verstreicht.
7.8. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Informationen des Auftraggebers sowie wegen Mängel oder Fehlern, bei den erbrachten Leistungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Daten und Informationen des Auftraggebers.
8. Verjährung
8.1. Jegliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat bzw. vernünftigerweise hätte erlangen können, spätestens jedoch nach drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.
8.2. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.3. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, wenn sie nicht sechs Monate nach dem schriftlichen Ablehnungsschreiben gerichtlich geltend gemacht wurden und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
9. Urheberrechte
9.1 Der Auftragnehmer bewilligt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, sämtliche Informationen und Leistungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit den Arbeitsergebnissen einzig intern und in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den diese zur Verfügung gestellt wurden zu nutzen. Der Auftraggeber stimmt zu, ohne Zustimmung vom Auftragnehmer Haftungsfreistellung Erklärungen auf sämtliche Arbeitsergebnisse der Auftragnehmer nicht zu verändern, zu verteilen, in den Verkehr zu bringen oder zu entfernen.
9.2. Sofern der Auftragnehmer zum Zwecke der Ausführung eines Auftrags und für die Zwecke des Vertrags ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes herstellt oder ein bestehendes Werk zur Verfügung stellt, erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das jederzeit widerrufen werden kann. Dieses Nutzungsrecht endet spätestens mit Ende des Vertrags. Der Auftragnehmer ist auch befugt, dasselbe Nutzungsrecht Dritten zu erteilen.
9.3. Sofern und soweit der Auftraggeber Miturheberechte an den in Zusammenarbeit stehenden Werken zustehen, erklärt dieser schon jetzt seinen unwiderruflichen Verzicht auf etwaige Verwertungs-, Bearbeitungs- und Umgestaltungsrechte sowie auf die Nennung als Miturheber. Ihm wird für die Dauer des Vertrags ein einfaches und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht eingeräumt, soweit es der Zweck des Vertrages erfordert.
9.4. Etwaige Urheberpersönlichkeitsrechte im Sinne der §§ 12-14 Urhebergesetz wird der Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Auftragnehmer mit diesem gemeinsam ausüben. Der Auftraggeber verzichtet schon jetzt auf Zugangsrechte nach Beendigung des Vertrags.
9.5. Die nachträgliche Änderung, Ergänzung oder Kürzung von Prüfberichten, Gutachten und sonstigen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erstellten Dokumenten ist nicht gestattet, sofern nicht der Auftragnehmer vorab schriftlich zugestimmt hat. Widerruft der Auftragnehmer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiter verwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Auftragnehmers den Widerruf bekanntzugeben.
10. Offenlegung der Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers
Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Leistungen werden vom Auftraggeber grundsätzlich als Entscheidungsgrundlage genutzt und sind lediglich für den Auftraggeber und dessen Tochterunternehmen bestimmt. Daher dürfen solche Dokumente Dritten nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung vom Auftragnehmer zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Auftraggebers, die ihrerseits im Rahmen des Mandats durch eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden sind.
11. Elektronische Kommunikation
Die Übertragung von Daten und Informationen erfolgt nur verschlüsselt. Soweit der Auftraggeber keine entsprechende Möglichkeit anbieten kann, wird für den Daten- und Informationsaustausch das UL-Portal genutzt.
12. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
12.1. Der Auftragnehmer hat die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags ihm übergebenen oder von ihm selbst angefertigten Unterlagen entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, längstens jedoch 10 Jahre, aufzubewahren. Soweit es sich um vom Auftraggeber überreichte persönliche Daten im Sinne der DSGVO handelt, gelten die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
12.2. Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
13. Geltendes Recht und Gerichtsstand
13.1. Für die Aufträge, ihre Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung.
13.2. Der Gerichtsstand ist Bremen, sofern und soweit nicht rechtlich zwingend ein anderer Gerichtsstand besteht.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Sofern für die Erbringung von Dienstleistungen von diesen AGB abweichende Regelungen getroffen werden, ist dies ausdrücklich in Textform zu vereinbaren.
14.2. Ist eine der vorliegenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt deren Gültigkeit im Übrigen unberührt. Auftraggeber und Auftragnehmer werden im Falle einer sich so ergebenden Regelungslücke eine Regelung vereinbaren, welche den beiderseitigen Interessen Rechnung trägt.
Stand 20.04.2022